Wie der Prüfauftrag der Sondersynode umgesetzt wird

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland hat, dem Beschluss der Sondersynode von Juni 2024 folgend, ein Projekt aufgesetzt, das den Prüfauftrag bis zur kommenden Landessynode im Februar 2025 umsetzt. Geprüft werden soll, wie ein theologischer Bildungscampus gestaltet werden kann, der einerseits zukunftsweisend zu den Aufgaben und Zielen der Evangelischen Kirche im Rheinland beiträgt und zugleich auch den deutlich reduzierten finanziellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Das entstehende Konzept soll aufzeigen, ob und gegebenenfalls wie es möglich ist, eine entsprechende nachhaltige Organisationsform und einen Aufgabenzuschnitt zu definieren, so dass die Landessynode 2025 für die anstehende Entscheidung über die Zukunft der Kirchlichen Hochschule (KiHo) Wuppertal eine fundierte Grundlage hat. Keine Frage: Zeitplan und Umfang dieses Auftrags sind sportlich.

Mit Beschluss vom 26. Juni 2024 hat die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland die Projektleitung berufen: Dr. Volker Haarmann, Leiter des landeskirchlichen Dezernats 1.1 (Theologie und Gemeinde) und Vorsitzender des KiHo-Kuratoriums, und Prof. Dr. Jörg Kopecz, Landessynodaler und Mitglied des Kuratoriums. Beide arbeiten seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll zu diesen Themen zusammen.

Effiziente, partizipative Arbeitsweise

Das Projekt, das durch einen Lenkungsausschuss begleitet wird, in dem neben dem Präses und weiteren Personen der Kirchenleitung auch mehrere Vertreter*innen der Synode sitzen, zeichnet sich durch eine effiziente Arbeitsstruktur aus, die am 26. Juni 2024 ebenfalls verabschiedet wurde. Der Auftrag soll auf möglichst breite, partizipative Weise umgesetzt werden und die diversen Potenziale der Evangelischen Kirche im Rheinland in ihren verschiedenen Strukturen bestmöglich nutzen. Einerseits geht es um formaljuristische Fragen rund um Organisations- und Prozessaspekte, die zu untersuchen und zu gestalten sind. Dafür konnte mit Christiane Köckler, Juristin und Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für Kirchenordnung und Rechtsfragen, eine erfahrene und ausgewiesene Expertin gewonnen werden. Inhaltliche Fragen u. a. rund um zeitgemäße Lehre, digitale und lokale Formate sowie Innovationen rund um das Thema Lehrinhalte werden durch Dr. Volker Haarmann in Zusammenarbeit mit der KiHo fokussiert. Die relevanten Fragen zu finanziellen Aspekten, die Identifizierung der notwendigen erheblichen Kostenreduktionspotenziale, aber auch Investitionen, um diese zu realisieren, sowie eine überzeugende Controlling-Struktur mit einem belastbaren Finanzplan werden durch Prof. Jörg Kopecz verantwortet. Unterstützt wird er dabei ebenfalls von der KiHo sowie dem landeskirchlichen Dezernat 5.1 (Finanzen). Der vierte relevante Aspekt sind mögliche Partnerschaften – sowohl regional wie auch überregional – mit dem Ziel, den neuen Bildungscampus gut zu verankern und nach der Konsolidierungsphase Wachstum und Wirkung zu ermöglichen. „Von einigen Seiten wurden wir bereits angesprochen und begrüßen, dass es schon mehrere Initiativen zum Thema gibt. Gerne werden wir versuchen, hier möglichst viel zusammenzuführen“, betonen Professor Jörg Kopecz und Dr. Volker Haarmann.

Theologische Bildung wird sich verändern

Zu all dem soll, so die zu prüfende Annahme, die Kirchliche Hochschule als zentraler Nukleus beitragen. Dabei ist allen Beteiligten klar, dass sich die theologische Bildung nach diesem Prozess deutlich anders darstellen wird als zurzeit. Die Chancen, die in diesem Prozess liegen, sollen bestmöglich zum Wohle von Kirche und Gesellschaft genutzt werden.

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